Förderung von Kindergruppen Link zur Förderung

Kindergruppen sind erste außerfamiliäre Einrichtungen, die zur Bildung, Erziehung und Betreuung und Pflege von Kindern, vorrangig durch pädagogisches Fachpersonal, bestimmt sind. Ihr Angebot richtet sich an Kinder nach dem 1. Lebensjahr bis zur Eintrittsmöglichkeit in den Kindergarten.

Kindergruppen werden nach folgender Berechnung gefördert:

  • Durchschnittliche Belegung der Kindergruppe (berechnet wird der Ganztagsdurchschnitt der gleichzeitig anwesenden Kinder)
  • Wochenöffnungszeit - Fördersatz pro Kind und Monat:
    bis zur 40. Wochenstunde 4 Euro
    ab der 41. bis einschließlich der 50. Stunde 1 Euro
  • Die Zahl der Kinder unter 2,5 Jahren:
    Für Kinder, die im Abrechnungszeitraum zwischen 1 und 2,5 Jahre alt sind, erhöht sich der unter Punkt 2 genannte Fördersatz bis zur 40. Stunde um 50%.
  • Mittagstischangebot:
    Kindergruppen, die Mittagstisch anbieten, erhalten einen pauschalen monatlichen Förderbeitrag von 40 Euro pro Kind, das den Mittagstisch in Anspruch nimmt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
+43 512 508 7742
elementar.bildung@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/bildung/elementarbildung/

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Förderung von Kindergruppen sowie Rahmenrichtlinie Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1063593