Der Bund gewährt den Ländern für die Erreichung der untenstehenden Maßnahmen Zweckzuschüsse zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Elementarpädagogik. Zur Umsetzung der festgelegten Ziele werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Frühe sprachliche Förderung wird in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt systematisch durchgeführt und besser mit der Schnittstelle zur Schule abgestimmt;
- Kinderbildungs- und betreuungsangebote, insbesondere jene für unter Dreijährige, werden weiter ausgebaut, die Bildungsbedingungen werden verbessert;
- Werteorientierung wird in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen stärker verankert;
- eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Fachkräfte und der Tagesmütter und -väter wird vorangetrieben.
- die derzeit bestehende einjährige Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit wird beibehalten bei gleichzeitiger Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt.
Die Länder geben die Zweckzuschüsse an geeignete elementare Bildungseinrichtungen zu den Bereichen "Ausbau und beitragsfreier Besuch" sowie "Sprachförderung" weiter.