Förderung der Erziehung und Entwicklung für Kindergartenkinder und SchülerInnen mit Behinderung
Kärnten
Förderung der Erziehung und Entwicklung in AVS Förderkindergärten und in Einrichtungen mit bzw. ohne Internat sowie in den sozialpädagogischen Zentren des Landes Kärnten. Die Förderung kann entweder vollintern oder halbintern erfolgen. Förderadressat: Kindergartenkinder und SchülerInnen mit Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 K-ChG bis zur Beendigung der gesetzlichen Schulpflicht bzw. max. nach Beendigung des freiwilligen 10. Schuljahres