Streetwork Link zur Förderung kopieren

Das Land Oberösterreich finanziert gemeinsam mit den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden den Betrieb von Streetworkstellen in den oö. Bezirken & Städten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Jugendwohlfahrt
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
(+43) 0732 7720 0
kjh.post@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Antrag ist kostenfrei.

Laufende / begleitende Kontrollen:  Fachaufsichts- und Qualitätssicherungsbesuche

Abschliessende Kontrollen: Der Förderungsnehmer hat jährlich einen Verwendungsnachweis (Rechnungsabschluss) und einen standardisierten Leistungsnachweis (Leistungs- und Einzelfalldaten) vorzulegen.

Rechtsgrundlage

§14 Oö. Kinder- und Jugendhilfegsetz idjgF iVm den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idjgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,431 Mio. Euro

Wirkungsziele

Förderung der sozialen Integration

Referenznummer

1031020