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Förderungen zum Thema Integration

AMIF 21-27: Anreiz zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme
Österreich
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die Anreize zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme zum Inhalt haben. Dies soll erfolgen, indem wirksame Unterstützungsleistungen nach der Ankunft im Herkunftsland aufgebaut werden. Zielsetzung ist, den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern und Lebensperspektiven vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird der Aufbau eines effektiven Monitoringsystems zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen angestrebt. Weiters sollen die Herkunftsstaaten beim Kapazitätenaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern unterstützt werden. Darüber hinaus werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Ausbau von nationalen Systemen zur sicheren Datenübermittlung an Partnerorganisation im Bereich freiwillige Rückkehr und Reintegration und die Förderung der Nutzung europäischer Systeme (RIAT) Unterstützung von Herkunftsstaaten beim Kapazitätsaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern zur Förderung der Eigenverantwortung Förderung der Wirksamkeit von Reintegration durch die Verknüpfung mit durch andere Finanzinstrumenten unterstützten Entwicklungshilfeprojekten Koordinierung der Reintegrationsprogramme mit bereits bestehenden Maßnahmen auf EU-Ebene, um die Rückführungsquoten aus der EU zu erhöhen Bestmögliche Nutzung des Unterstützungsangebot von FRONTEX in sämtlichen iZm. der freiwilligen Rückkehr stehenden Rückkehr-Belangen (freiwillige Rückkehr, Reintegration)
Nationale Förderungen im Bereich des Fremdenwesens
Österreich
Im Bereich der rein nationalen Förderungen im Handlungsfeld Asyl/Migration/Rückkehr fördert das Bundesministerium für Inneres Maßnahmen in folgenden drei Förderungsschwerpunkten: Bereitstellung struktureller Maßnahmen direkt in oder in unmittelbarer Nähe von Krisenregionen Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen direkt in den Krisen- und relevanten Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmeregionen ermöglichen. Dadurch sollen die Strukturen und die Lebensbedingungen vor Ort gestärkt bzw. verbessert werden. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, weitere unkontrollierte, massenhafte Migrationsströme nach Europa zu verhindern. Intendiert ist, Krisen zu begegnen, wo sie entstehen. Das europäische Umfeld soll dadurch stabilisiert werden und Österreich soll als verlässlicher Partner wahrgenommen werden. Auswanderungsdruck soll reduziert und Migration nach Europa eingedämmt werden. Gewaltschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zielgruppe des Handlungsfeldes „Asyl, Migration und Rückkehr“ Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die Gewaltschutzmaßnahmen zum Inhalt haben. Die Zurückdrängung der Gewalt stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar, bei der das BMI eine zentrale, proaktive Rolle übernimmt. Gewalt hat keinen Platz in unserer Gesellschaft und soll daher mit gezielten Projekten bekämpft werden. Angestrebt werden Projekte zur Information der ortsansässigen Bevölkerung sowie zur frühzeitigen Erkennung und Prävention von Konfliktpotentialen im Zusammenhang mit den Themen Asyl und Migration. Des Weiteren angedacht sind Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen und Kindern. Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie, insbesondere Erhalt der gesamtstaatlichen Stabilität und des sozialen Friedens Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die zu einem besseren Verständnis für Migrationsprozesse in der Bevölkerung führen sollen. Angestrebt wird eine Steigerung der Anzahl der Projekte in für die Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie relevanten Drittstaaten. Ebenso angestrebt wird die Leistung eines Beitrags zu einem besseren Verständnis für Migrationsprozesse in der österreichischen Bevölkerung.