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Förderungen zum Thema Integration

AMIF 21-27: Anreiz zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme
Österreich
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die Anreize zur freiwilligen Rückkehr durch Reintegrationsprogramme zum Inhalt haben. Dies soll erfolgen, indem wirksame Unterstützungsleistungen nach der Ankunft im Herkunftsland aufgebaut werden. Zielsetzung ist, den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern und Lebensperspektiven vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird der Aufbau eines effektiven Monitoringsystems zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen angestrebt. Weiters sollen die Herkunftsstaaten beim Kapazitätenaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern unterstützt werden. Darüber hinaus werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Ausbau von nationalen Systemen zur sicheren Datenübermittlung an Partnerorganisation im Bereich freiwillige Rückkehr und Reintegration und die Förderung der Nutzung europäischer Systeme (RIAT) Unterstützung von Herkunftsstaaten beim Kapazitätsaufbau zur Wiedereingliederung von Rückkehrern zur Förderung der Eigenverantwortung Förderung der Wirksamkeit von Reintegration durch die Verknüpfung mit durch andere Finanzinstrumenten unterstützten Entwicklungshilfeprojekten Koordinierung der Reintegrationsprogramme mit bereits bestehenden Maßnahmen auf EU-Ebene, um die Rückführungsquoten aus der EU zu erhöhen Bestmögliche Nutzung des Unterstützungsangebot von FRONTEX in sämtlichen iZm. der freiwilligen Rückkehr stehenden Rückkehr-Belangen (freiwillige Rückkehr, Reintegration)
AMIF-Integrationsförderung Maßnahme I 1: Sprache und Bildung
Österreich
Das Beherrschen der deutschen Sprache bildet die unumgängliche Grundlage für eine gelungene Integration. Investitionen in den Spracherwerb haben einen hohen Multiplikatoreffekt, erhöhen die Erwerbschancen und eröffnen den Zugang zur Teilnahme an der Gesellschaft. Es ist daher notwendig, diese Sprachkenntnisse Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowohl niederschwellig mit ehrenamtlicher Unterstützung als auch in strukturierter und qualitativ entsprechender Form zu vermitteln. Personen mit Kinderbetreuungspflichten nehmen weniger häufig Spracherwerbsmaßnahmen in Anspruch. Es sollen daher spezifische Bildungsmaßnahmen angeboten werden, wie etwa heterogene Sprachkurse inklusive Kinderbetreuung sowie entsprechende Beratungs- und Begleitangebote zugeschnitten auf die jeweiligen Bedürfnisse und Vorkenntnisse von Personen mit Betreuungspflichten. Es sollen niederschwellige Lernangebote für Deutscheinsteigerinnen und Deutscheinsteiger angeboten werden. Diese sollen an das Erlernen der deutschen Sprache heranführen, grundlegende Lernkompetenzen vermitteln, sowie Orientierungswissen und Fähigkeiten in der Alltagskommunikation stärken. Der Ein- und Ausstieg soll für die Teilnehmenden flexibel möglich sein und gegebenenfalls etwaige Wartezeiten auf einen Deutschkursbeginn überbrücken, wobei die Teilnahme grundsätzlich für eine kurze Dauer vorgesehen ist. Im Rahmen dessen sollen insbesondere Personen aus der Zielgruppe erreicht werden, die von zuständigen Stellen wie dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder/und AMS weitervermittelt werden. Weiters soll im Zuge der Sprachvermittlung auch ein Verständnis dafür geschaffen werden, auf welchen verbindlichen Werten das Zusammenleben in Österreich basiert. Untrennbar mit dem Spracherwerb verknüpft sind der Bildungsbereich und die Bereitschaft zur weiteren Qualifizierung. Neben der Sicherstellung ausreichender Deutschkenntnisse bei Kindern und Jugendlichen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, ist diesen sowie den Eltern auch die notwendige Information über das österreichische Bildungssystem bereitzustellen, um so die Chancen, die dieses bietet, bestmöglich nutzen zu können und dadurch die Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher und der Jugendlichen, die weder einer weiterführenden Ausbildung noch einer Beschäftigung nachgehen (NEET) zu reduzieren und den Bildungserfolg zu erhöhen. Hinzu kommt, dass Eltern einen großen Einfluss auf die erfolgreichen Bildungs- und Berufsverläufe ihrer Kinder haben und meist auch große Erwartungen daran knüpfen. Daher sollten zugewanderte Eltern in Belange, die die schulische Laufbahn ihrer Kinder betreffen, noch stärker eingebunden werden.
Nationale Förderungen im Bereich des Fremdenwesens
Österreich
Im Bereich der rein nationalen Förderungen im Handlungsfeld Asyl/Migration/Rückkehr fördert das Bundesministerium für Inneres Maßnahmen in folgenden drei Förderungsschwerpunkten: Bereitstellung struktureller Maßnahmen direkt in oder in unmittelbarer Nähe von Krisenregionen Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen direkt in den Krisen- und relevanten Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmeregionen ermöglichen. Dadurch sollen die Strukturen und die Lebensbedingungen vor Ort gestärkt bzw. verbessert werden. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, weitere unkontrollierte, massenhafte Migrationsströme nach Europa zu verhindern. Intendiert ist, Krisen zu begegnen, wo sie entstehen. Das europäische Umfeld soll dadurch stabilisiert werden und Österreich soll als verlässlicher Partner wahrgenommen werden. Auswanderungsdruck soll reduziert und Migration nach Europa eingedämmt werden. Gewaltschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zielgruppe des Handlungsfeldes „Asyl, Migration und Rückkehr“ Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die Gewaltschutzmaßnahmen zum Inhalt haben. Die Zurückdrängung der Gewalt stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar, bei der das BMI eine zentrale, proaktive Rolle übernimmt. Gewalt hat keinen Platz in unserer Gesellschaft und soll daher mit gezielten Projekten bekämpft werden. Angestrebt werden Projekte zur Information der ortsansässigen Bevölkerung sowie zur frühzeitigen Erkennung und Prävention von Konfliktpotentialen im Zusammenhang mit den Themen Asyl und Migration. Des Weiteren angedacht sind Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen und Kindern. Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie, insbesondere Erhalt der gesamtstaatlichen Stabilität und des sozialen Friedens Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die zu einem besseren Verständnis für Migrationsprozesse in der Bevölkerung führen sollen. Angestrebt wird eine Steigerung der Anzahl der Projekte in für die Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie relevanten Drittstaaten. Ebenso angestrebt wird die Leistung eines Beitrags zu einem besseren Verständnis für Migrationsprozesse in der österreichischen Bevölkerung.