Diversität: Jahres- und Basissubvention Link zur Förderung

Als Jahres- und Basissubvention gilt die Zuwendung von Geld- oder Sachleistungen, die der Erhaltung von sozial- und gesellschaftspolitischen sowie sportlichen, gesundheitsfördernden und kulturellen Einrichtungen dienen und im Interesse der Stadt begründet sind.

Unterstützt werden im Besonderen:

  • Maßnahmen, die zielgruppengerecht und innovativ das Angebot erweitern, das gesellschaftliche Leben bereichern oder die Entfaltung junger Talente fördern,
  • Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern sowie Information und unbürokratisches Beratungsservice zu bieten,
  • Maßnahmen zur Entstehung bzw. Förderung sozialer Netzwerke,
  • Maßnahmen, die die Selbstorganisation fördern,
  • Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern,
  • Präventions- und Opferschutzmaßnahmen,
  • Maßnahmen zur Beratung, Betreuung, Bildung bzw. Beschäftigung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Geschäftsgruppe 4 - Soziales, Bildung, Kultur und Sport
Standesamtsplatz 2
9500 Villach
04242 205 3116
sbk@villach.at

Rechtsgrundlage

Bereichssubventionsordnung - Kultur und Diversität
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1068691