Förderung des Personalaufwandes für Gemeindesicherheitswachen Link zur Förderung

Das Land Vorarlberg fördert als Träger von Privatrechten die Personalaufwendungen der Gemeinden für die Gemeindesicherheitswache.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa)
6901 Bregenz, Landhaus
+43 5574 511 23105
finanzen@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Als förderbarer Aufwand gilt ein richtliniengemäß festzusetzender einheitlicher Pauschalbetrag je ganzjährig vollbeschäftigten Dienstposten der Gemeindesicherheitswache, welcher jährlich einer Indexierung unterliegt. Bei Dienstposten, die nicht ganzjährig oder nicht durch mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 Prozent besetzt sind, wird die Förderung aliquot ermittelt. Die Förderung beträgt 15 Prozent des einheitlich festgesetzten Pauschalbetrages je ganzjährig und vollzeitbeschäftigten besetzten Dienstpostens.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Förderung des Personalaufwandes für Gemeindesicherheitswachen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1063700