Gesundheitsförderung im Rahmen der Prävention an Intermediäre Link zur Förderung kopieren

  • Gefördert werden in Kärnten Maßnahmen und Projekte, die auf einen präventiven und gesundheitsfördernden Prozess abzielen. Im Rahmen dieser Förderung werden Beratungen und Dienstleistungen unterstützt, die darauf abzielen, allen Menschen ein höheres Ausmaß an Selbstbestimmung zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit im Rahmen der Prävention zu befähigen.
  • Förderadressat: Non-Profit-Organisation, öffentliche und nicht öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege
05053615002
abt5.post@ktn.gv.at

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung, Leistungsvertrag, Fördervertrag

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079995

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