Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal – EEZG Link zur Förderung kopieren

Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen subventioniert:

Refundierung einer Entgelterhöhung (Zulage) in der Höhe von € 158,33 für Entlohnung nach dem G-VBG und LBedG / € 135,50 für andere Kollektivverträge, bspw. SWÖ-KV pro tatsächlich in Beschäftigung stehendem Kalendermonat pro vollzeitäquivalentenbeschäftigte Person. Den nicht vollbeschäftigten Personen gebührt die Zulage im aliquoten Ausmaß.

Die Zulage wird dem Pflege- und Betreuungspersonal in Krankenanstalten, teilstationären und stationären Einrichtungen, mobile Betreuungs- und Pflegedienste, mobile, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Behindertenarbeit und Kureinrichtungen gewährt. Die Zulage ist 12-mal nach dem G-VBG/LBed und 14-mal nach dem SWÖ-KV zu gewähren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Tirol Landesregierung - Abteilung Pflege
Adamgasse 2a, 6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Umsetzung EEZG – Kriterien zur Auszahlung der Mittel nach dem EEZG durch das Land Tirol für das Jahr 2022; Richtlinie zur Umsetzung EEZG – Kriterien zur Auszahlung der Mittel nach dem EEZG durch das Land Tirol für das Jahr 2023; Richtlinie zur Umsetzung und Abrechnung des Zuschusses nach § 3 Abs. 2 Ziff. 3 PFG (ehemals EEZG) Kriterien zur Auszahlung der Mittel nach dem PFG durch das Land Tirol für das Jahr 2024; Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1067487