Nationale Förderungen im Bereich des Fremdenwesens Link zur Förderung

Im Bereich der rein nationalen Förderungen im Handlungsfeld Asyl/Migration/Rückkehr fördert das Bundesministerium für Inneres Maßnahmen in folgenden drei Förderungsschwerpunkten:

Bereitstellung struktureller Maßnahmen direkt in oder in unmittelbarer Nähe von Krisenregionen

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen direkt in den Krisen- und relevanten Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmeregionen ermöglichen. Dadurch sollen die Strukturen und die Lebensbedingungen vor Ort gestärkt bzw. verbessert werden. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, weitere unkontrollierte, massenhafte Migrationsströme nach Europa zu verhindern. Intendiert ist, Krisen zu begegnen, wo sie entstehen. Das europäische Umfeld soll dadurch stabilisiert werden und Österreich soll als verlässlicher Partner wahrgenommen werden. Auswanderungsdruck soll reduziert und Migration nach Europa eingedämmt werden.

Gewaltschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zielgruppe des Handlungsfeldes „Asyl, Migration und Rückkehr“

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die Gewaltschutzmaßnahmen zum Inhalt haben. Die Zurückdrängung der Gewalt stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar, bei der das BMI eine zentrale, proaktive Rolle übernimmt. Gewalt hat keinen Platz in unserer Gesellschaft und soll daher mit gezielten Projekten bekämpft werden. Angestrebt werden Projekte zur Information der ortsansässigen Bevölkerung sowie zur frühzeitigen Erkennung und Prävention von Konfliktpotentialen im Zusammenhang mit den Themen Asyl und Migration. Des Weiteren angedacht sind Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen und Kindern.

Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie, insbesondere Erhalt der gesamtstaatlichen Stabilität und des sozialen Friedens

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die zu einem besseren Verständnis für Migrationsprozesse in der Bevölkerung führen sollen. Angestrebt wird eine Steigerung der Anzahl der Projekte in für die Umsetzung der österreichischen Migrationsstrategie relevanten Drittstaaten. Ebenso angestrebt wird die Leistung eines Beitrags zu einem besseren Verständnis für Migrationsprozesse in der österreichischen Bevölkerung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/A/4
Minoritenplatz 9, 1010 Wien
+43 1 53126 2785
BMI-V-A-4@bmi.gv.at

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zu Förderungsmaßnahmen im Bereich der Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen sowie Nationalen Förderungen im Bereich des Fremdenwesens für den Zeitraum 2021 – 2027
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minder-jährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können.

Referenznummer

1067396