Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und von Internationalen Hilfsmaßnahmen Link zur Förderung kopieren

Durch Unterstützung von nachhaltigen Projekten im Rahmen der Entwicklungshilfezusammenarbeit sollen die Lebensverhältnisse in ausgewählten Regionen spürbar verbessert und ein Bewusstsein in der oberösterreichischen Bevölkerung für dieses Anliegen entwickelt werden. Ziele der Entwicklungszusammenarbeit des Landes Oberösterreich sind die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungshilfeländern, die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie die Gestaltung lebenswerter Rahmenbedingungen in der Dritten Welt, insbesondere die Trinkwasserversorgung, die Grundschulausbildung, die Verbesserung der Gesundheit der Mütter sowie die Berücksichtigung der Millenniums-Entwicklungsziele. Bei den internationalen Hilfsmaßnahmen werden Maßnahmen zur Behebung von Notständen im Ausland unterstützt.
 

Unterstützt werden Entwicklungsprogramme, die den Aufbau einer sozialen, landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Infrastruktur vorsehen. Landesmittel für Entwicklungszusammenarbeit sind sowohl für neue Projekte der Entwicklungszusammenarbeit als auch für bereits laufende Entwicklungsprogramme zu deren Weiterführung vorgesehen. Die Gewährung eines finanziellen Beitrages erfolgt zu den Kosten von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, für Hilfsmaßnahmen vor Ort, zu den Einsatzkosten oberösterreichischer Entwicklungshelfer/innen, für Auslandsaufenthalte in Entwicklungshilfeländern, zur Unterstützung von Vereinen für Entwicklungszusammenarbeit in Oberösterreich sowie FAIR-TRADE–Initiativen. Das Land Oberösterreich unterstützt Schülerinitiativen und stellt im Rahmen der Aktion „FAIR PLAY“ Landesmittel dafür bereit. Es werden jene Gelder, die Schüler/innen aus eigener Initiative für konkrete Projekte der Entwicklungszusammenarbeit erarbeiten, bis zu 2.000 Euro verdoppelt. Im Rahmen der Internationalen Hilfsmaßnahmen werden humanitäre Hilfsprojekte bei Krisen sowie Katastrophen, in Not geratene Oberösterreicher/innen im Ausland, ehemalige Vertriebene aus Oberösterreich und ihre Nachkommen unterstützt.

FörderungswerberInnen können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen. mit einem deutlichen Bezug zum Bundesland Oberösterreich sein. Unterstützt werden oö. EntwicklungshelferInnen, Einzelpersonen, private Initiativen oder Aktionen, die von oö. Pfarren, Vereinen und anderen Organisationen getragen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderhöhe ist je nach Art des Projektes unterschiedlich. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Maßgabe des Projektfortschrittes bzw. der nachgewiesenen Kosten und der Mittelverfügbarkeit.

Nach Abschluss eines Projektes sind ein Bericht mit Foto und eine Abrechnung mit Originalrechnungen über die durchgeführten Maßnahmen vorzulegen. Bei einer Förderung über 20.000,-- Euro ist darüber hinaus eine Darstellung der Gesamtfinanzierung vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Oberösterreich zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der Internationalen Hilfsmaßnahmen idgF; Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,75 Mio. Euro

Referenznummer

1019900