Tierschutzmaßnahmen, Landestierheim
Burgenland
Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Das Tierschutzhaus Sonnenhof als Kompetenzzentrum für Tierschutz im Burgenland hat neben der Unterbringung und Vergabe von Tieren vor allem auch Aufgaben im Bereich der Prävention, Bewusstseinsbildung und Verankerung des Tierschutzgedankens, insbesondere bei der Jugend. Verwahrungsverträge mit privaten Institutionen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (bewilligte Tierheime, bewilligte Tierpensionen). Prävention durch Information, Aufklärung, diverse Aktionen, Vernetzung. Prävention und rechtzeitiges Erkennen und Beheben von Missständen, durch Kontrolle und Informationsaustausch.