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Förderungen zum Thema Veranstaltungen

Allgemeine Musikförderung (inkl. Proberäume Blasmusik)
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich als Kulturland war immer bestrebt die Musikkultur zu unterstützen und durch finanzielle Förderungen zu heben. Darauf ist nicht zuletzt die musikalische Vielfalt der Aktivitäten in Niederösterreich zurückzuführen, sondern auch deren Ausstrahlung weit über die Grenzen des Bundeslandes und der Republik hinaus. Niederösterreichische KomponistInnen können einerseits durch die Vergabe von Kompositionsaufträgen unterstützt werden und andererseits durch die Verleihung der Würdigungs- und Anerkennungspreise des Landes Niederösterreich, die im Bereich der Musik in zweijährigem Rhythmus KomponistInnen vorbehalten sein sollen. Musikveranstaltungen, seien es Konzertserien (keine Einzelkonzerte!) oder auch Meisterkurse, Fortbildungskurse, Wettbewerbe etc. können ebenfalls vom Land Niederösterreich gefördert werden. Akustische Ausstattung von Proberäumen (Blasmusik), folgende max. Fördersätze kommen zur Anwendung, wenn der vorgeschriebene Qualitätsstandard eingehalten wird: € 50.000,- mindeste lichte Raumhöhe 5m, mindeste lichte Raumgröße 100m² € 21.800,- mindeste lichte Raumhöhe 4m, mindeste lichte Raumgröße 80m² € 10.000,- wenn die mindeste lichte Raumhöhe von 4m nicht erreicht wird Der/ Die BauträgerIn hat bereits im Planungsstadium einen staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker für Technische Physik oder ein Ingenieurbüro für Technische Physik bei zu ziehen, der/das einen akustischen Bericht über das Bauvorhaben erstellt.
Förderung von kulturellen Veranstaltungen
Oberösterreich
1. Förderungen im Bereich der Landesausstellungen Von Beginn der Landesausstellungen an bis heute gilt es als erklärte kulturpolitische Absicht, mit der Präsentation einer solchen Ausstellung immer auch die denkmalpflegerische Sanierung und Adaptierung eines kulturgeschichtlich bedeutsamen Bauwerks des Landes zu verbinden. Landesausstellungen haben sich damit über die Jahrzehnte auch zu einem besonderen Instrument österreichischer und oberösterreichischer Kulturpolitik entwickelt, bei dem Elemente der Kulturförderung, der Denkmalpflege, der wissenschaftlichen Forschung, Elemente der Volksbildung, der Tourismusbelebung aber auch der "Eventkultur“ zusammentreffen. Das Land Oberösterreich gewährt für die Restaurierung und Sanierung bzw. Errichtung von Objekten den jeweiligen Eigentümer/innen (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die für den Betrieb einer Landesausstellung notwendig sind. Die finanziellen Mittel für die baulichen Maßnahmen der Landesausstellung werden – auf Basis einer Kostenschätzung– im Förderbereich infolge eines durch die ressortzuständigen Mitglieder der OÖ. Landesregierung verabschiedeten Finanzierungsplanes – nach grundsätzlicher Genehmigung des Landeshaushalts durch den OÖ. Landtag - bereitgestellt. Bewerbungskonzepte für OÖ Landesausstellungen können von Kulturschaffenden und kulturell tätigen Einrichtungen des Landes in offenen Wettbewerben eingereicht werden. Die eingelangten Bewerbungen werden von einer Expertenjury nach folgenden Kriterien bewertet und der OÖ Landesregierung zur Umsetzung vorgeschlagen: Originalität des Themas Nachnutzung/Nachhaltigkeit Touristische Impulse Regionalpolitische Wirkung Erhaltung und Dokumentation von Kulturgut 2. Förderungen im Bereich Landesausstellungen - „Rahmenveranstaltungen“ Das Land Oberösterreich gewährt (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Konzeption und Umsetzung von kulturellen und kulturtouristischen Veranstaltungen im Rahmen der OÖ Landesausstellungen. 3. Förderungen im Bereich der Landessonderausstellungen Landessonderausstellungen sind Großprojekte des Landes Oberösterreich, die außerhalb der festgelegten Landesausstellungsreihe zu aktuellen Themen, anlässlich von Jubiläen etc. vom Land Oberösterreich durchgeführt werden. Grundsätzlich gelten für die Vergabe und Durchführung von Landessonderausstellung die gleichen Kriterien wie bei Landesausstellungen. Das Land Oberösterreich gewährt für die Restaurierung und Sanierung bzw. Errichtung von Objekten den jeweiligen Eigentümer/innen (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die für den Betrieb einer Landessonderausstellung notwendig sind. Die finanziellen Mittel für die baulichen Maßnahmen der Landessonderausstellung werden – auf Basis einer Kostenschätzung– im Förderbereich infolge eines durch die ressortzuständigen Mitglieder der OÖ. Landesregierung verabschiedeten Finanzierungsplanes – nach grundsätzlicher Genehmigung des Landeshaushalts durch den OÖ. Landtag - bereitgestellt.