Förderung Regionalmuseen - Geringfügige Beschäftigung Link zur Förderung kopieren

Mit der Personalförderung „Geringfügige Beschäftigung“ soll die Öffnungskapazität gestärkt und vor allem der Sommerbetrieb der, meistens ehrenamtlich geführten, Regionalmuseen unterstützt werden.

Einsatzbereiche:

  • Hilfe an Kassa und Eingang
  • Aufsicht
  • Reinigung
  • Social Media
  • Inventarisierung

Arbeitsverhältnis: geringfügige Beschäftigung

Arbeitgeber:in: Anstellung durch die jeweilige Gemeinde oder den Museumsverein

Entgelt: maximal 551 Euro (gültige Geringfügigkeitsgrenze)
Dienstgeber-Beiträge und Lohnverrechnungskosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Dauer und Arbeitszeit:

  • maximal 40 Stunden pro Monat
  • Kassa, Aufsicht und Reinigung: maximal drei Monate/Person
  • Inventarisierung und Social Media: maximal sechs Monate/Person

Förderung:

  • 100 Prozent (= 551 Euro)
  • Kassa, Aufsicht und Reinigung: maximal zwei Personen/Jahr
  • Inventarisierung und Social Media: maximal zwei Personen/Jahr 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2 - Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/03: Volkskultur, kulturelles Erbe und Regionalmuseen
Postfach 527, 5020 Salzburg
+43 662 8042-2611
volkskultur@salzburg.gv.at
http://www.salzburg.gv.at/kultur-formulare

Volkskultur, kulturelles Erbe und Regionalmuseen: Förderkriterien Regionalmuseen - Geringfügige Beschäftigung 2026

  • Formular Verwendungsnachweis
  • schriftliche Vereinbarung über Arbeitsverhältnis, Beschäftigungsdauer und Entgelt
  • Lohnzettel oder Lohnkonto
  • Stundenaufzeichnungen mit Tätigkeitsbeschreibung (unterzeichnet von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in)

    Im Falle einer sechsmonatigen Beschäftigung: Nachweis von mindestens 30 inventarisierten Datensätzen pro Monat oder Nachweis regelmäßiger Social-Media-Aktivitäten. Bei externer Lohnverrechnung (Gemeinde Tourismusverband): Zahlungsbestätigung für Lohnkostenrefundierung durch Museumsverein.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung, Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport Förderrichtlinie Covid-19 Sonderförderung: Geringfügige Beschäftigung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Mit der Personalförderung (geringfügige Beschäftigung) soll die Öffnungskapazität von Salzburger Regionalmuseen gestärkt und der Sommerbetrieb unterstützt werden.

Referenznummer

1080258

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