Zweck dieses Programms ist die Förderung von Untersuchungen und Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes.
Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen vor dem 1. Juli 1989 mit umweltgefährdenden Stoffen in mehr als geringfügigem Ausmaß umgegangen wurde.
Altablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die vor dem 1. Juli 1989 befugt oder unbefugt durchgeführt wurden.
Wesentliche Ziele der Förderung:
- Erlangen der Kenntnis, ob eine erhebliche Kontamination vorliegt oder davon ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt ausgeht (durch Untersuchungen)
- dauerhafte Verbesserung des Umweltzustandes (durch Maßnahmen)
- Minimierung oder Beseitigung von etwaigen kontaminationsbedingten Nutzungseinschränkungen, um damit die nutzungsbezogene Wiedereingliederung in den Wirtschaftskreislauf zu unterstützen (durch Maßnahmen)