Förderung von Sanierungsmaßnahmen
Steiermark
Hochwasserschäden an Gewässern und schutzbaulichen Einrichtungen als Folge von Ereignissen, die keine Katastrophe im Sinne des Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetzes darstellen, können gefördert werden. Dies umfasst die Erhebung der Hochwasserschäden, die Meldung dieser in der Hochwasserereignisdatenbank des Bundes, die Einholung der technisch-finanziellen Genehmigung bei der Abwicklungsstelle des Bundes, die Sicherstellung der Landesförderung und Finanzierung. Veranlassung der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Förderungsnehmer. Erfassung aller wesentlichen Projektdaten in das Förderungsinformationssystem, laufende Ergänzung und Aufbereitung aller Daten betreffend Fördermittelbereitstellung inklusive Regierungssitzungsantrag, Bereitstellung von Grundlagen für die Förderungsabwicklung, Auswertungen für führungs- und budgettechnische Aufgaben, Controlling, Berichtswesen (Förderungsmanagement Schutzwasserwirtschaft).