Förderung der Gewässerinstandhaltung und der Gewässerpflege Link zur Förderung kopieren

Auf Antrag werden Maßnahmen der Gewässerinstandhaltung und -pflege gefördert. Dies beinhaltet, neben der Beratung der Interessenten, die Abwicklung der Förderung auf Basis der Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes sowie den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Bundeswasserbauverwaltung.

Dies umfasst die Prüfung geplanter Instandhaltungsmaßnahmen, die Sicherstellung der Förderung und Finanzierung sowie die Veranlassung, Koordinierung und Überprüfung der Umsetzung. Davon betroffen sind auch die Maßnahmen der Gewässerpflege. Erfassung aller wesentlichen Projektdaten in das Förderungsinformationssystem, laufende Ergänzung und Aufbereitung aller Daten betreffend Fördermittelbereitstellung inklusive Regierungssitzungsantrag, Bereitstellung von Grundlagen für die Förderungsabwicklung, Auswertungen für führungs- und budgettechnische Aufgaben, Controlling, Berichtswesen (Förderungsmanagement Schutzwasserwirtschaft).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 - Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
03168772025
abteilung14@stmk.gv.at
https://www.wasserwirtschaft.steiermark.at/

Förderung - Hochwasserschutz - Wasserwirtschaft - Landesregierung Steiermark

Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den Formularen zur Antragstellung sowie sonstigen Unterlagen finden Sie auf der Seite der  Abwicklungsstelle des Bundes (KPC - Kommunalkredit) in der Kategorie Wasserwirtschaft im Bereich Hochwasserschutz.

Rechtsgrundlage

Wasserbautenförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078096