Förderung von Photovoltaikanlagen auf Dachgärten Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden neu installierte PV-Dachgärten in Wien, die im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen.

Es können nur PV-Dachgärten gefördert werden, die auf öffentlichen Gebäuden bzw. öffentlich zugänglichen oder gemeinschaftlich genutzten (für Bewohner*innen, Besucher*innen, Angestellte) Dachflächen errichtet werden.

Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. PV-Dachgärten werden ab einer Mindestgröße von 20 Quadratmeter überdachter Fläche gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Energieplanung (MA 20)
1120 Wien, Wilhelmstraße 68
+ 43 1 4000-88305
post@ma20.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma20

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
klimaschutz@publicconsulting.at

Der Antrag ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG; Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 – WElWG 2005; Förderrichtlinie 2025 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und von Energieeffizienzmaßnahmen und –programmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080589

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