Förderung von Photovoltaikanlagen an Fassaden Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden neu installierte bauwerksintegrierte Photovoltaik-Elemente (BIPV), die Teile einer Warm- oder Kaltfassade sind und Fassadenbauteile ganz oder teilweise ersetzen, sowie PV-Anlagen, die der Fassade vorgehängt werden. Die PV-Anlagen müssen mindestens 500 Volllaststunden aufweisen.

Die Förderung kann auch für weitere vertikale Bauwerke, wie beispielsweise Lärmschutzwände, beantragt werden. Ausgenommen sind Einzellösungen, wie zum Beispiel einzelne Balkonmodule an Balkonbrüstungen.

Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. PV-Anlagen an Fassaden werden ab einer Mindestleistung von 3 kWp gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Energieplanung (MA 20)
1120 Wien, Wilhelmstraße 68
+ 43 1 4000-88305
post@ma20.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma20

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
klimaschutz@publicconsulting.at

Der Antrag ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG; Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 – WElWG 2005; Förderrichtlinie 2025 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und von Energieeffizienzmaßnahmen und –programmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1080571

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