Umweltförderung - Fahrradabstellanlagen
Graz
Förderungsgegenstand: Die Stadt Graz fördert die Errichtung von neuen Fahrradabstellanlagen. Förderungshöhe: Fahrradständer ohne Überdachung werden zu 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 35 Euro pro Fahrradabstellplatz gefördert. Überdachte Fahrradabstellplätze und Fahrradboxen mit oder ohne Ladestationen für E‑Bikes werden zu 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 470 Euro pro Fahrradabstellplatz gefördert. Bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom zum Laden von E-Bikes wird ein zusätzlicher einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 50 Euro gewährt. Bei nachweislicher Reduktion rechtmäßig bestehender PKW Stellplätze bei Unternehmen wird ein zusätzlicher einmaliger Bonus in Höhe von 150 Euro pro aufgelassenem PKW-Abstellplatz gewährt. Maximal 5.000 Euro pro Förderungsfall.