Musikschulförderung Link zur Förderung kopieren

Einmal pro Jahr werden steirische Gemeinden als Träger von kommunalen Musikschulen gefördert. Die Kosten der Gemeinden für ihre kommunalen Musikschulen werden auf Basis der Förderrichtlinie des Landes refundiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1077635

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