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Förderung von Schulexkursionen zu NS-Gedenkstätten

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Gesellschaft, Referat Jugend
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
0576002707
post.a9@bgld.gv.at
https://www.ljr.at/foerderungen/foerderungen-des-ljr/exkursion-zu-ns-gedenkstaetten/#c438

  • Eintrittskosten für die NS-Gedenkstätte inkl. einer Führung durch geschultes Personal
  • optional auch die Kosten für einen anschließenden Workshop
  • Kopie der Rechnung der Führung und zugehörigen Zahlungsbeleg (falls Rechnung nicht bar bezahlt)
  • Kurzbericht über die Führung mit Foto
  • Gegebenenfalls Rechnung und Zahlungsbeleg über die Kosten für einen nachträglichen Workshop

Rechtsgrundlage

Bgld. Jugendförderungsgesetz; Förderrichtlinie Exkursionen zu NS-Gedenkstätten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1074988

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