Administrative Entlastung an Pflichtschulen Link zur Förderung kopieren

Den allgemeinbildenden Pflichtschulen in Vorarlberg werden für administrative Tätigkeiten zur Entlastung der Schulleitungen Stundenkontingente zur Verfügung gestellt. Diese sind von Bürokräften zu verrichten, die in der Regel vom Schulerhalter der jeweiligen Schule angestellt sind.

Die von den öffentlichen Schulerhaltern vorfinanzierten Verwaltungsstunden werden auf Basis der zur Verfügung gestellten Stundenkontingente vom Land Vorarlberg zu einem festgelegten Refundierungssatz gefördert. Dazu werden entsprechende Vereinbarungen mit den jeweiligen Schulerhaltern geschlossen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa)
6900 Bregenz, Römerstr. 15
+43 5574 511 22105
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Fachbereich Schule und zentrale Dienste
6900 Bregenz, Römerstr. 15
+43 5574 511 22105
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1073964

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