Museen und Archive - Qualitätsoffensive Link zur Förderung kopieren

Die Förderungsmaßnahme richtet sich an juristische Personen.

Förderungsschwerpunkte: Qualitätserhalt und Qualitätsentwicklung

Gefördert werden

  • Maßnahmen zur zeitgemäßen Sammlungspräsentation 
  • Maßnahmen zur angemessenen Sammlungspflege und Objektsicherung
  • Digitalisierungsmaßnahmen
  • Vermittlungsprojekte
  • Maßnahmen zur Inventarisierung der Sammlungsbestände
  • wissenschaftliche Erforschung und Dokumentation der Sammlung
  • Sonderausstellungen
  • einschlägige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter:innen
  • regionale und überregionale bzw. grenzüberschreitende Kooperationen und Vernetzungen
  • mehrsprachige Archiv-, Museums- bzw. Ausstellungsprojekte, insbesondere in den beiden Landessprachen Deutsch und Slowenisch
  • Projekte zur Stärkung des  Archivs/Museums als Ort des gesellschaftlichen Diskurses
  • Maßnahmen, die zur Profilierung des Archivs/Museums als kulturtouristisch bedeutender Ort beitragen

Zusätzlich förderbar sind Maßnahmen, die Museen künftig in die Lage versetzten, die definierten Qualitätskriterien des Österreichischen Museumsgütesiegels zu erfüllen. 

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Öffentlichen Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
abt14.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-14

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG - das Förderantragsformular und die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel - wird ausdrücklich hingewiesen. Der Verwendungsnachweis ist in Form von saldierten Originalbelegen mindestens in Subventionshöhe zu erbringen. Ab einer Fördersumme von mindestens € 30.000,-- hat der Verwendungsnachweis durch Vorlage einer detaillierten Aufstellung über die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, unter Anschluss der darauf bezughabenden Originalbelege, zu erfolgen. Weiters ist ein schriftlicher Bericht über die Verwendung der Subventionsmittel anzuschließen. Die Originalbelege werden nach Überprüfung und Entwertung wieder rückgemittelt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF; Kulturförderungsrichtlinien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1076264

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