Sonderförderungsprogramm für die Natura 2000 Region Isel Link zur Förderung kopieren

Im Sonderförderungsprogramm für die Natura 2000 Region Isel sind folgende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten:

  • Destinationsentwicklung:
    • Outdoor-Aktiv
    • Neue touristische Angebote des Berg(Er)Lebnis
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
    • Stärkung von gewerblichen Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie von Campingplätzen und ähnliche naturnahen Unterkunftsmöglichkeiten
    • Qualitative und quantitative Verbesserungen von Objekten der Privatvermietung
    • Investive Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft (außerhalb des Tourismus)
    • Maßnahmen der kooperativen und innovativen Marktbearbeitung
  • Sondermaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge:
    • Stärkung standortspezifischer Qualifikationen
    • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • Verbesserung der Versorgungssituation
  • Programmkonforme Einzelmaßnahmen

Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer und kann der Richtlinien für das Sonderförderungsprogramm für die Natura 2000 Region Isel entnommen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle
  • Belegkontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Richtlinien für das Sonderförderungsprogramm für die Natura 2000 Region Isel
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

10 Mio. Euro

Referenznummer

1041763