Verstärkerförderung - Bundeskredite Link zur Förderung

Es werden Zuschüsse an gewerbliche Tourismusbetriebe (Schwerpunkt Gastronomie und Hotellerie) für kreditfinanzierte Investitionsprojekte (gemeinsam mit der Bundesförderstelle) ab € 10.000,00 Investitionskosten gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung - Referat Tourismus
Radetzkystraße 3/3
8010 Graz
+433168774939
michael.schweighofer@stmk.gv.at
http://www.verwaltung.steiermark.at

Die Antragstellung ist kostenlos

Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt auf Anforderung durch den Förderungsnehmer nach Projektabschluss, wobei folgende Unterlagen  vorzulegen sind:

  • Rechnungs- und Zahlungsbelege, die auf den Förderungswerber (Antragsteller bzw. Projektträger) lauten und unzweifelhaft den beantragten Förderungsgegenständen zuordenbar sein müssen sowie die Höhe der getätigten Gesamtinvestition dokumentieren. Einbehaltene Haftrücklässe bis zu einem Ausmaß von 3 % können kalkulatorisch als getätigter Projektaufwand geltend gemacht werden, wenn die Hinterlegung der jeweiligen Summe nachgewiesen wird. Es werden ausschließlich Rechnungen mit Rechnungsdatum ab Antragstellung anerkannt.
  • Gesamtaufstellung der vorgelegten Belege (Kreditverwendungsnachweisliste der ÖHT) als EXCEL-Datei 

Rechtsgrundlage

Richtlinie Verstärkerförderungen zu Förderungsaktionen des Bundes der Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2023 - 2027
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1009364