Kinderzuschlag Link zur Förderung kopieren

Der Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag wird ab Juli 2025 gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag ausgezahlt (60 Euro monatlich pro Kind)

Rechtsgrundlage

§ 104 EStG 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Das Abgabenaufkommen zu sichern, ist für eine tragfähige Finanzierung des Staatshaushaltes unerlässlich.

Referenznummer

1075340

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