Unterstützung bedürftiger österreichischer Staatsbürger im Ausland (Auslandsösterreicher Fonds)
Österreich
lt. BGBL I Nr. 67/2006 § 3 Z 1 Zuwendungen nach Maßgabe der jeweils geltenden finanzgesetzlichen Ermächtigung an den Auslandsösterreicher Fonds (AÖF). Der AÖF dient der Unterstützung bedürftiger österreichischer Staatsbürger im Ausland, die beim Fonds eine derartige Unterstützung beantragen können.