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Förderungen zum Thema Covid-19

COVID-19 - Ausweitung der Ausnahmetatbestände von der Aufrollungsverpflichtung
Österreich
Sonstige Bezüge (insb. das Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden begünstigt mit festen Steuersätzen besteuert Die begünstigte Besteuerung ist jedoch nur innerhalb des sogenannten „Jahressechstels“ möglich. Dieses Jahressechstel (= jene Grenze, ab welcher sonstige Bezüge voll besteuert werden) beträgt idR ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr hochgerechneten laufenden Bezüge. Bei Bezugsschwankungen ist es denkbar, dass insgesamt mehr, aber auch weniger als ein Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen Bezüge begünstigt besteuert werden. Daher muss zum Jahresende oder bei unterjähriger Beendigung des Dienstverhältnisses das Jahressechstel als „Kontrollsechstel“ auf Basis der tatsächlich ausbezahlten laufenden Bezüge neu ermittelt werden („Aufrollung“). Durch die derzeitige Aufrollungsverpflichtung des Arbeitgebers kommt es dadurch bei Austritt oder am Ende des Kalenderjahres zu Nachversteuerungen von zu vielen begünstigt besteuerten Bezügen. Liegen bestimmte Ausnahmetatbestände vor (z.B. Bezug von Krankengeld, Pflegekarenz, Sterbebegleitung und Begleitung von schwerstkranken Kindern, Elternkarenz) wird die Aufrollungsverpflichtung (zum Nachteil des Dienstnehmers) ausgesetzt. Anlässlich der COVID-19-Krise wurden die Ausnahmetatbestände erweitert. Beispiel: Gehalt Jänner bis Oktober 2.500 Euro monatlich, Urlaubsgeld im Juni in Höhe von 2.500 Euro, Gehalt ab November 2.800 Euro monatlich, Weihnachtsgeld im November in Höhe von 2.800 Euro. Bei Auszahlung des Weihnachtsgeldes kommt es im November zu einer Sechstelüberschreitung und ein Teil des Weihnachtsgeldes, der so genannte Sechstelüberhang, ist zum laufenden Tarif zu besteuern. Im Dezember kann aufgrund der Neuregelung bei Berechnung des Kontrollsechstels ein Teil des Sechstelüberhangs durch Aufrollung begünstigt besteuert werden, da das Jahressechstel (=Kontrollsechstel) im Dezember aufgrund der Gehaltserhöhung höher ist (5.100 Euro), als das Jahressechstel bei Auszahlung des Weihnachtsgeldes im November (5.054,55 Euro).
COVID-19 - Familienbezogene einmalige Projektförderung
Vorarlberg
Nach wie vor prägt die Pandemiebekämpfung den Alltag in fast allen Bereichen, was insbesondere für die Familien eine enorme Herausforderung bedeutet. In dieser Situation will das Land Vorarlberg bestmögliche Entlastung bieten und den Eltern mit einem guten Angebot an Sommerbetreuung für die Kinder aktiv zur Seite zu stehen. Folgende familienbezogene Projekte werden dabei gefördert: V-CARD: Familienaktionen für den Sommer mit dem Familienpass: Die V-CARD von Vorarlberg Tourismus mit ihren 85 verzeichneten Ausflugszielen in Vorarlberg und Liechtenstein lässt sich in Kombination mit dem Vorarlberger Familienpass im Sommer 2020 zum Vorzugspreis erwerben. So zahlt ein im Familienpass eingetragener Erwachsener statt 69 Euro nur 46 Euro. Für den zweiten eingetragenen Erwachsenen und alle Kinder bis 15 Jahre ist die Karte kostenfrei. Alleinerziehende erhalten ihre V-CARD zum halben Preis. Zielgruppe: Familien mit dem Vorarlberger Familienpass Empfänger: Vorarlberg Tourismus Vorarlberger Verkehrsverbund - Familienaktion mit dem Familienpass 2020 und 2021: Wenn Eltern oder Großeltern mit mindestens einem unversorgten Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, fahren die auf dem Familienpass eingetragenen Kinder und ein zweiter Eltern- bzw. Großelternteil gratis. Zielgruppe: Familien mit dem Vorarlberger Familienpass Empfänger der Leistung: Vorarlberger Verkehrsverbund Caritas Lerncafés - Landesbeitrag Schuljahr 2020/2021 Überführung von drei bestehenden Pilot-Standorten in den Regelbetrieb, Aufbau digitaler Lernhilfe, Ausbau Sommerprogramm an allen Standorten auf drei Wochen, Intensivierung Elternarbeit, wissenschaftliche Evaluierung. Allgemein zu Lerncafés: Die wesentlichsten Aufgaben im Lerncafé bestehen darin, den Schülerinnen und Schülern eine Unterstützung bei Hausaufgaben und gezielte Schularbeiten- und Prüfungsvorbereitungen anzubieten sowie Lernkompetenz und Freude am Lernen zu vermitteln. Daneben werden im Lerncafé ganz konkrete Sozialkompetenzen vermittelt und verbessert. Die Auseinandersetzung mit Werten, Regeln und Kulturen sowie die Vielfalt in der Gruppe spielen eine wesentliche Rolle. Das Angebot ist kostenlos. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, deren Eltern sie bei ihren Lernanforderungen aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend unterstützen können. Empfänger: Caritas Vorarlberg