COVID-19 Zuwendung für Kinder in Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalten (Gesetz Armut); NÖ
Niederösterreich
Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von € 100,00 (Stichtag 31.01.2021) bzw. € 200,00 (Stichtag 31.07.2021) pro Kind. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau und den ihm/ihr unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem/ihrem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.