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Förderungen zum Thema Covid-19

COVID-19 - Familienbezogene einmalige Projektförderung
Vorarlberg
Nach wie vor prägt die Pandemiebekämpfung den Alltag in fast allen Bereichen, was insbesondere für die Familien eine enorme Herausforderung bedeutet. In dieser Situation will das Land Vorarlberg bestmögliche Entlastung bieten und den Eltern mit einem guten Angebot an Sommerbetreuung für die Kinder aktiv zur Seite zu stehen. Folgende familienbezogene Projekte werden dabei gefördert: V-CARD: Familienaktionen für den Sommer mit dem Familienpass: Die V-CARD von Vorarlberg Tourismus mit ihren 85 verzeichneten Ausflugszielen in Vorarlberg und Liechtenstein lässt sich in Kombination mit dem Vorarlberger Familienpass im Sommer 2020 zum Vorzugspreis erwerben. So zahlt ein im Familienpass eingetragener Erwachsener statt 69 Euro nur 46 Euro. Für den zweiten eingetragenen Erwachsenen und alle Kinder bis 15 Jahre ist die Karte kostenfrei. Alleinerziehende erhalten ihre V-CARD zum halben Preis. Zielgruppe: Familien mit dem Vorarlberger Familienpass Empfänger: Vorarlberg Tourismus Vorarlberger Verkehrsverbund - Familienaktion mit dem Familienpass 2020 und 2021: Wenn Eltern oder Großeltern mit mindestens einem unversorgten Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, fahren die auf dem Familienpass eingetragenen Kinder und ein zweiter Eltern- bzw. Großelternteil gratis. Zielgruppe: Familien mit dem Vorarlberger Familienpass Empfänger der Leistung: Vorarlberger Verkehrsverbund Caritas Lerncafés - Landesbeitrag Schuljahr 2020/2021 Überführung von drei bestehenden Pilot-Standorten in den Regelbetrieb, Aufbau digitaler Lernhilfe, Ausbau Sommerprogramm an allen Standorten auf drei Wochen, Intensivierung Elternarbeit, wissenschaftliche Evaluierung. Allgemein zu Lerncafés: Die wesentlichsten Aufgaben im Lerncafé bestehen darin, den Schülerinnen und Schülern eine Unterstützung bei Hausaufgaben und gezielte Schularbeiten- und Prüfungsvorbereitungen anzubieten sowie Lernkompetenz und Freude am Lernen zu vermitteln. Daneben werden im Lerncafé ganz konkrete Sozialkompetenzen vermittelt und verbessert. Die Auseinandersetzung mit Werten, Regeln und Kulturen sowie die Vielfalt in der Gruppe spielen eine wesentliche Rolle. Das Angebot ist kostenlos. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, deren Eltern sie bei ihren Lernanforderungen aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend unterstützen können. Empfänger: Caritas Vorarlberg
COVID-19 Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF)
Österreich
Zur Abfederung von Einnahmenausfällen anlässlich des Ausbruchs von COVID-19 wurde im März 2020 als Ergänzung zu den bisher möglichen Unterstützungsmöglichkeiten der COVID-19-Fonds im KSVF eingerichtet. Als Budget für die Gewährung dieser Beihilfen waren ursprünglich € 5 Mio. für das Kalenderjahr 2020 vorgesehen. Die Bundesregierung hat am 9. September 2020 im Ministerrat eine Erhöhung der Mittel von 5 auf 10 Millionen Euro beschlossen. Die diesbezügliche Gesetzesnovelle ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten. Durch die Novelle vom 23. Dezember 2020 sind die Mittel um 10 Millionen Euro erhöht worden, durch die Novelle vom 24. März 2021 nochmals um 20 Millionen Euro. Am 16. Dezember 2021 hat der Nationalrat neuerlich über eine Erhöhung der Mittel abgestimmt, um den COVID-19-Fonds mit bis zu € 50 Mio. zu dotieren und die Beihilfen auch im Kalenderjahr 2022 beantragen zu können. Diese Novelle ist am 31. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die COVID-19-Beihilfe wurde bisher in 4 Phasen abgewickelt. Phase 1 Die Einreichfrist für Ansuchen um eine Soforthilfe in Höhe von € 1.000 (Phase 1) des COVID-19-Fonds endete mit 2. Juli 2020. Phase 2 Von 10. Juli 2020 bis 31. März 2021 war es möglich, Anträge für die Beihilfe der Phase 2 zu stellen. Mit 11. Dezember 2020 wurde die Beihilfe für diese Phase durch einen Lockdown-Zuschuss um € 500 erhöht und betrug einmalig maximal € 3.500. Grund für diese Erhöhung waren die Lockdown-Maßnahmen der Regierung, die die wirtschaftliche und finanzielle Lage für viele Künstler*innen und Kulturvermittler*innen noch einmal zusätzlich in diesem bereits schwierigen Jahr 2020 verschärft haben. Die Aufstockung erfolgte automatisch. Eine allfällig bereits erhaltene Soforthilfe aus der Auszahlungsphase 1 wurde auf die maximale Beihilfenhöhe angerechnet. Phase 3 Von 15. Jänner bis 31. März 2021 und von 1. Mai bis 30. Juni 2021 war es möglich, Anträge für die Beihilfe der Phase 3 zu stellen. Die Beihilfe betrug bis 31. März 2021 einmalig € 1.500 und wurde mit 1. April 2021 auf einmalig € 3.000 erhöht. Bereits positiv bewilligte und ausbezahlte Ansuchen, die vor der Erhöhung gestellt wurden, haben die Aufstockung in Höhe von € 1.500 automatisch erhalten, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgte (weil z.B. mittlerweile eine Beihilfe des Härtefallfonds der WKO bezogen wurde). Ein gesonderter Antrag war hierfür nicht erforderlich. Phase 4 Die Beihilfe der Phase 4 betrug von 1. Juli 2021 bis 5. Dezember € 1.000 und konnte ab 2. August 2021 beantragt werden. Mit 6. Dezember 2021 wurde die Beihilfe auf € 1.500 erhöht. Bereits positiv entschiedene und ausbezahlte Ansuchen wurden bis zu dieser Summe aufgestockt. Die Phase 4 endet am 31. Dezember 2021 um 23:59 Uhr (MEZ). Phase 5 Ab 17. Jänner 2022 ist es möglich, Anträge für die Beihilfe der Phase 5 zu stellen. Positiv bewilligte Ansuchen erhalten eine Beihilfe in Höhe von einmalig € 1.000. Die Phase 5 kann bis 30. Juni 2022 23:59 Uhr (MEZ) beantragt werden.