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Zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen erhalten einkommensschwache Haushalte (=Haushalte mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug) eine Unterstützung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von € 100,00 pro Kind. Die Mittel werden vom Bund im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung überträgt der Bund dem Landeshauptmann und den ihm unterstellten Behörden zur Besorgung in seinem Namen. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Amt der Vorarlberger Landesregierung Römerstraße 15 6900 Bregenz