COVID-19 Verlängerter Anspruch auf Familienbeihilfe
Österreich
Bei den gesetzlichen Regelungen infolge bzw. im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise geht es im Wesentlichen um die Verlängerung einer Berufsausbildung um maximal 6 Monate, oder eines Studiums um 1 Semester, oder ein Ausbildungsjahr (trotz der grundsätzlichen Semestergliederung von Studien kann dies nicht ausgeschlossen werden), wobei im Zusammenhang mit diesen Regelungen auch festgelegt wird, dass ein Anspruch auf die Familienbeihilfe über die derzeitigen Altersgrenzen – also das 24. oder 25. Lebensjahr – hinaus bestehen kann. Folgende allgemeinen Grundsätze sind beachtlich: Fälle von Kindern, die das 24. oder 25. Lebensjahr vor dem März 2020 vollendet haben, sind von den Regelungen nicht betroffen. Es muss kein gesonderter Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Es ist kein Nachweis erforderlich.