Kindergarten- bzw. Hortermäßigungsbeitrag
Villach
Für Familien mit geringerem Einkommen hat die Stadt Villach die Möglichkeit einer sozialen Staffel von 25, 50, 75 % Ermäßigung bis zum Gratiskindergarten oder -hort vorgesehen, wenn die Einkommensgrenzen den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens einer sozialen Staffelung gilt der Monat der Antragstellung. Treffen die Voraussetzungen nicht zu und befindet sich der/die Antragsteller/in in einer besonderen - begründeten - Notlage, kann auf separatem Antrag und einer Stellungnahme des zuständigen Kindergartens der Bildungsausschuss eine angemessene Ermäßigung gewähren. In diesem Fall ist der Beschluss des genannten Ausschusses abzuwarten. Dieser erfolgt in jedem Fall rechtzeitig.