Volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen
Kärnten
Ist das Kindeswohl gefährdet und ist zu erwarten, dass die Gefährdung nur durch eine Betreuung außerhalb der Familie oder des sonstigen bisherigen Wohnumfeldes abgewendet werden kann, ist Kindern und Jugendlichen volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen zu gewähren, sofern der Kinder- und Jugendhilfeträger zur Gänze mit der Pflege und Erziehung betraut ist. Eine Übertragung der Pflege und Erziehung erfolgt im Regelfall im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Obsorgeberechtigten und Kinder- und Jugendhilfeträger, wobei die Behörde auch von Amts wegen tätig werden kann. Sozialpädagogische Einrichtungen sind Einrichtungen im Rahmen der Vollen Erziehung und werden als vollstationäre Dienste angeboten. Das Leistungsangebot wird von geeigneten privaten Kinder- und Jugendhilfeträgern erbracht. Die Leistungsabgeltung erfolgt durch Bezahlung eines Tagsatzes. Es können Zusatzkosten (z.B. für therapeutische Leistungen) abgerechnet werden, wenn ein Mehrbedarf bewilligt wurde.