Kostenzuschüsse für Pflegeeltern (ehemalige Pflegepersonen) Link zur Förderung kopieren

  • Vormalige Pflegepersonen, welchen vom Gericht die Pflege und Erziehung übertragen wurde, fallen aus dem Pflegepersonenbegriff heraus, da keine volle Erziehung mehr vorliegt und verlieren ihren Anspruch auf Pflegekindergeld.
  • Da diese Konstellation im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen geradezu gewünscht ist, können
    solche Familien, durch einen Kostenzuschuss – maximal in Höhe des Pflegekindergeldes – unterstützt werden.
  • Die Höhe der Zuschussleistung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pflegekindergeld und der Eigenleistung.
  • Dies ist jener Betrag, den die zivilrechtlich zum Unterhalt Verpflichteten als Kostenersatz zu leisten hätten, würde die Unterbringung bei Pflegepersonen im Rahmen der vollen Erziehung erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
8010 Graz Hofgasse 12

abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe, StKJHG, StKJHG-DVO, B-KJHG 2013

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078765

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