Integrationsförderung Link zur Förderung kopieren

Förderung von Projekten, die zur verbesserten Integration im Burgenland beitragen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Burgenland, Abteilung 9
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
057 600
post.a9@bgld.gv.at
http://e-government.bgld.gv.at/integrationsfoerderung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Finanzierungsplan
  • Ausgaben bis sechs Monate nach Projektabschluss
  • div. Unterlagen zur Gewährleistung des Abschlusses

Rechtsgrundlage

Bundesintegrationsgesetz; Integrationsförderungs-Richtlinien des Landes Burgenland
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1075142

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