Hilfe in Frauenschutzeinrichtungen Link zur Förderung kopieren

Hilfe in Frauenschutzeinrichtungen erhalten von Gewalt durch nahe Angehörige betroffene Frauen und Minderjährige, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben.  Die Hilfe umfasst Unterkunft und Verpflegung und die Gewährung von fachgerechter Beratung und Betreuung, die zur Bewältigung der Gewalterfahrung erforderlich sind. Es werden die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Beratung und Betreuung in Form von Tagsätzen für die Dauer von 2 Monaten mit einer 2-maligen Verlängerungsmöglichkeit, maximal für rund 6 Monate, übernommen. Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von Frauen und mit diesen im gemeinsamen Haushalt lebenden Minderjährigen zur Bewältigung von Gewalterlebnissen auf Grund familiär bedingter Notsituation durch Aufnahme in Frauenschutzeinrichtungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
8010 Graz Hofgasse 12

abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz – StGschEG, StGSchEVO

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1078781

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