Förderung der tiergestützten Therapie am Bauernhof Link zur Förderung kopieren

Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss zur tiergestützten Therapieeinheit am Bauernhof zur Förderung motorischer, emotionaler, sozialer und geistiger Kompetenzen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen insbesondere zur Behandlung von Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten, Lernschwierigkeiten sowie Traumatisierungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie, Referat 20408 - Ländliche Entwicklung und Bildung
0662-8042-2368
laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.salzburg.gv.at/agrarwald_/Seiten/förderung-der-tiergestützten.aspx

Die Förderung wird dem zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieb in Form einer De-minimis Beihilfe in Höhe von € 50,- je geleisteter Therapieeinheit gewährt, wobei der Zuschuss bei der Verrechnung an den jeweiligen Klienten entsprechend zu berücksichtigen ist.

Die Obergrenze des Zuschussbetrages je Betrieb beträgt maximal € 11.000,- je Kalenderjahr, wobei jedenfalls die Regelung zur De-minimis Obergrenze (max. € 300.000,- innerhalb von drei Steuerjahren) zu beachten ist.

Rechtsgrundlage

VERORDNUNG (EU) 2023/2831 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis- Beihilfen; § 18 lit.a Salzburger Landwirtschaftsförderungsgesetz 1975, LGBl. Nr. 16/1975; Richtlinie des Landes Salzburg zur Förderung der tiergestützten Therapie am Bauernhof
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1042043