Entschädigungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe Link zur Förderung kopieren

Entschädigungsleistungen/Kostenübernahmen für Psychotherapie für Personen, denen in Einrichtungen, oder Pflegeverhältnissen, die in der Aufsicht des Landes Salzburg stehen, Gewalt oder Missbrauch widerfahren ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/02: Kinder- und Jugendhilfe
Postfach 527
5020 Salzburg
+436628042-0
soziales@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Dem Antragsteller entstehen keine Kosten

Rechtsgrundlage

Regierungsbeschluss vom 08.02.2011; Zahl 20302-2/2353/1095-2010

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Referenznummer

1080902

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