Förderung der 24-Stunden-Betreuung für Personen mit Pflegegeld der Stufen 1 und 2 Link zur Förderung kopieren

  • Pflegebedürftigen Personen mit Bezug von Pflegegeld in Höhe der Stufe 1 und 2 kann zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ein Zuschuss gewährt werden.
  • Die Förderung richtet sich insbesondere an Personen mit Demenzerkrankung, die trotz niedriger Pflegestufe einen hohen Betreuungsbedarf aufweisen.
  • Der Zuschuss wird monatlich gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses (selbständig oder unselbständig erwerbstätige Betreuungskräfte) sowie nach der Anzahl der eingesetzten Betreuungskräfte.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Soziales und Integration (IVa)
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
+43 5574 511 24105
soziales-integration@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1079599

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