Persönliches Budget Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Behinderungen erhalten anstelle von Dienstleistungen eine Direktzahlung in Form eines bedarfsgerechten persönlichen Budgets, über das sie zweckgebunden und mit verpflichtendem Verwendungsnachweis verfügen können.

Das persönliche Budget kann nach Maßgabe des § 4 für folgende Leistungen der Behindertenhilfe des Landes Tirol in Anspruch genommen werden:

  • Persönliche Assistenz (§ 6 Abs. 2 lit. a Tiroler Teilhabegesetz)
  • Mobile Begleitung (§ 6 Abs. 2 lit. c Tiroler Teilhabegesetz)
  • Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (§ 11 Abs. 2 lit. h Tiroler Teilhabegesetz) Hinweis: Die Leistung Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz kann nur in Kombination mit der Leistung Inklusive Arbeit gemäß § 11 Abs. 2 lit. g TTHG gewährt werden (vgl. § 11 Abs. 2 lit. h TTHG).
  • Familienunterstützung für Kinder und Jugendliche (§ 6 Abs. 2 lit. b Tiroler Teilhabegesetz)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 1 lit. f iVm Persönliches Budget-Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1079268

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