Personenbeförderung Link zur Förderung kopieren

Leistungen der Personenbeförderung umfassen die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen,
  1. denen eine Leistung nach § 10 Abs. 1 lit. b TTHG (Internat) gewährt wurde oder
  2. die in einer Integrationsgruppe in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten nach § 2 Abs. 6 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 48/2010, begleitet werden, für welche ein Zuschuss nach § 19 TTHG gewährt wird,
jeweils vom Wohnort zum Internat bzw. zur jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung und zurück.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 13 Abs. 1 und Abs. 2 Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079227

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