Begleitetes Wohnen in einer Wohngemeinschaft Link zur Förderung kopieren

Durch Inanspruchnahme dieser Wohnleistung sollen Menschen mit Behinderungen beim Erhalt bzw. Erwerb ihrer Selbstständigkeit und Autonomie gefördert und unterstützt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 5125082642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 1 und Abs. 2 lit b Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079128

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