Förderung für die barrierefreie Ausstattung ein KFZ Link zur Förderung kopieren

  • Beim Erwerb eines Personenkraftwagens können die Mehrkosten für die barrierefreie Ausstattung einkommensabhängig gefördert werden.
  • Als Höchstbetrag der förderbaren Kosten für die Adaptierung sind 17.000,- Euro festgesetzt. Die Kosten sind durch Rechnungen nachzuweisen.
  • Die barrierefreie Ausstattung ist entweder von einem hierzu befugten Unternehmen nach dem Stand der in Betracht kommenden Wissenschaften herzustellen oder es ist die Abnahme nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften vorzulegen.
  • Die diesbezüglichen Nachweise sind zu
    erbringen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Vgl. hierzu Fördersätze gemäß der Förderrichtlinie 

Förder-Richtlinie

Rechtsgrundlage

§ 20 Tiroler Teilhabegesetz iVm § 4 Förder-Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1079003

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