Mobile Förderung für Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr Link zur Förderung kopieren

Diese Leistung soll Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr umfassend, ganzheitlich und alltagsnah in ihrer Entwicklung fördern und die Erziehungsberechtigten begleitend unterstützen und beraten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 5125082642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit e Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1078930

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