Familienunterstützung für Kinder und Jugendliche Link zur Förderung kopieren

Familienunterstützung soll Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bei der Gestaltung ihrer Freizeit unterstützen und begleiten und ihr familiäres Umfeld entlasten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 1 und Abs. 2 lit b Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1078880

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