Dolmetschleistungen Link zur Förderung kopieren

Diese Leistungen unterteilen sich in
  1. Gebärdensprachdolmetsch: Beim Gebärdensprachdolmetsch wird die gesprochene Ausgangssprache (Deutsch) in die Zielsprache (österreichische Gebärdensprache) und umgekehrt gedolmetscht, um die Verständigung zwischen Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen ohne Hörbehinderungen sicherzustellen;
  2. Schriftdolmetsch: Beim Schriftdolmetsch wird von der gesprochenen Ausgangssprache (Deutsch) in die Zielsprache (schriftliches Deutsch) gedolmetscht, um die Verständigung zwischen Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen ohne Hörbehinderungen sicherzustellen;
  3. Relaisdolmetsch: Beim Relaisdolmetsch werden bereits in österreichische Gebärdensprache gedolmetschte Inhalte speziell an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst sowie deren Antworten und Äußerungen in die österreichische Gebärdensprache übersetzt, um Menschen mit Mehrfachbehinderung mit Hörbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt zu ermöglichen;
  4. Lormen: Beim Lormen wird die gesprochene Ausgangssprache (Deutsch) über Berührungen bestimmter Handpartien der Menschen mit Behinderungen, die bestimmten Buchstaben des Alphabets entsprechen, gedolmetscht, um taubblinden Menschen die Verständigung mit der Umwelt zu ermöglichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 lit c Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1078872

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