Mobile Begleitung Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Behinderungen, die zur Bewältigung ihres Alltags eine fachliche Anleitung benötigen, sollen mit der mobilen Begleitung beim selbstständigen Wohnen und bei der Gestaltung ihres Lebens unterstützt und motiviert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 1 und Abs. 2 lit c Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1078864

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