Begleitung von Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit Link zur Förderung kopieren

Dadurch soll es Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit ermöglicht werden, Strategien zu entwickeln, sich in ihrer Lebensumwelt zu orientieren, soziale Teilhabe zu erreichen und den Alltag selbstständig zu bewältigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 lit b Tiroler Teilhabgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1078815

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